Allgemeine Buchungsbedingungen

 


1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, wenn die Direktbuchungsfunktion über ein Online Buchungsportal durch den Mieter In Anspruch genommen wurde und ihm in diesen Zusammenhang der Erfolg der Buchung schriftlich bestätigt wurde; oder im Falle einer vorausgegangenen unverbindlichen Buchungsanfrage das Angebot des Vermieters durch den Mieter schriftlich bestätigt wurde, der Mieter eine Buchungsbestätigung nebst Rechnung erhalten hat und die darin vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Die in der Buchungsbestätigung benannte Apartment-Wohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer zur Verfügung gestellt und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. 

 


2. Mietpreis und Nebenkosten


In dem vereinbarten Mietpreis sind die allgemeinen Verbrauchskosten / Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser), die bei gewöhnlicher Nutzung des Mietobjektes durch den Mieter anfallen, enthalten. Nicht enthalten sind überdurchschnittliche Verbräuche, die z.B. durch Unachtsamkeit oder durch den Mieter zusätzlich betriebene Verbraucher entstehen. Die Kosten der Endreinigung werden separat ausgewiesen, sind fester Bestandteil der Buchung und damit durch den Mieter zu tragen. Nach Bestätigung der Buchungsanfrage durch Übersendung der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig und innerhalb von 7 Tagen an die in der Buchungsbestätigung genannte Kontonummer zu überweisen. Der Restbetrag in Höhe von 80 % ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn ebenfalls auf diese Kontoverbindung zu überweisen. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.

Bankverbindung:

Kontoinhaber:  Antje und Bastian Hoffmann
Name der Bank:   Deutsche Kreditbank AG
IBAN:   DE43 1203 0000 1073 6499 70 
BIC:    BYLADEM1001
Verwendungszweck: Mietzeitraum und Name des Apartments

 

3. Kaution


Die Vermietung des Apartments erfolgt gewöhnlich ohne Vereinnahmung einer Kaution. Haben die Vertragsparteien davon abweichend explizit eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der vereinbarten Höhe. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

4. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. 

 


5. Sorgfaltspflicht des Mieters


Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktperson mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern oder Haustieren schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Fenster – insbesondere und sofern vorhanden, die Dachfenster bei Niederschlag verschlossen sind, um Wasserschäden im Haus zu vermeiden. Vor der Abreise sind alle Fenster – insbesondere und sofern vorhanden, die Dachfenster - zu schließen. Der Schlüssel für das Haus ist auf dem Esstisch in der Küche zu hinterlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment in besenreinem Zustand zu übergeben und benutztes Geschirr und Küchenutensilien gesäubert in den Küchenschränken zu hinterlassen.
Der Geschirrspüler ist vor Abreise auszuräumen. Wird das Haus nicht im beschriebenen Zustand verlassen, hat der Vermieter das Recht für den sich daraus ergebenen Reinigungsmehraufwand eine
zusätzliche Gebühr zu erheben. 

 


6. Rauchverbot


Im gesamten Apartment besteht striktes Rauchverbot.

7. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind durch den Mieter zwingend einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

8. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. 

 


9. Rücktritt durch den Mieter


Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter  bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

• ab 21 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
• ab 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein durch den Mieter benannter Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Beim vorzeitigen Beenden des Mietverhältnisses (Abreise/Abbruch) durch den Mieter entsteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung. Der Vermieter ist bestrebt im Falle von Defekten an technischen Geräten, Einrichtungsgegenständen und sonstiger, wesentlicher Mängel schnellst möglich Abhilfe zu schaffen und den Mangel, sofern erforderlich auch durch Mitwirken des Mieters oder durch
Drittfirmen, zu beheben. Geringfügige Beeinträchtigungen lassen den Reisepreis hierdurch unberührt. Ein Mietpreisminderungsanspruch leitet sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen nur dann ab, wenn schwere Mängel während der Dauer des Mietverhältnisses durch den Vermieter nicht oder nur teilweise abgestellt werden können. Unterbrechungen der Stromversorgung (z.B. durch Unwetter, Störungen seitens des Netzbetreibers)
sowie Störungen der (Warm)Wasserversorgung, Geräuschbeeinträchtigungen der Umgebung und/oder andere Ereignisse, die der Vermieter nicht ursächlich zu vertreten hat (z.B. auch unvorhersehbare Defekte), führen nicht zu einem Anspruch auf Mietpreisminderung. Im Falle eines seitens des Gesetzgebers verordneten allgemeinen Beherbergungsverbotes (z.B. durch pandemische Umstände) storniert der Vermieter den Mietvertrag für den Mieter kostenfrei. Etwaige geleistete Anzahlungen werden dem Mieter zurückerstattet. Dies gilt nicht, sofern eine Beherbergung (ggf. auch unter Einhaltung der seitens des Gesetzgebers erlassenen Regelungen) grundsätzlich
möglich wäre und eine Nichtanreise aufgrund eigener, persönlicher Beweggründe des Mieters erfolgt. Der Mieter hat seine Anreise eigenverantwortlich zu organisieren. Bei Verspätungen oder Störungen in der Anreise, gleich welcher Art und unabhängig von deren Ursache und Umfang, gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen. Ein Mietminderungsanspruch ergibt sich hieraus nicht. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. 

 

10. Kündigung durch den Vermieter


Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 

 

11. Haftung des Vermieters


Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). 

 


12. Rechtswahl und Gerichtsstand


Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 


13. Änderungen des Vertrages


Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. 


14. Salvatorische Klausel


Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist. 

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines WLAN-Internetzugangs

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Apartment einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Apartment eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Ferner haftet der Vermieter nicht für das Ausfallen des WLAN bzw. nicht sofort behebbare technische Probleme mit dem Internet, da dieses als kostenfreie Leistung angeboten wird. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierten Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den
Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. 

 

Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen, 

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing Programmen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Apartments von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Apartments auf diesen Umstand hin.