- Vertragsschluss
- Mietpreis und Nebenkosten
- Kaution
- Mietdauer
- Sorgfaltspflicht des Mieters
- Rauchverbot
- Hausordnung
- Tierhaltung
- Rücktritt durch den Mieter
- Kündigung durch den Vermieter
- Haftung des Vermieters
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Änderungen des Vertrages
- Salvatorische Klausel
- WLAN-Nutzungsvereinbarung
Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, wenn die Direktbuchungsfunktion über ein Online Buchungsportal durch den Mieter in Anspruch genommen wurde und ihm in diesem Zusammenhang der Erfolg der Buchung schriftlich bestätigt wurde; oder im Falle einer vorausgegangenen unverbindlichen Buchungsanfrage das Angebot des Vermieters durch den Mieter schriftlich bestätigt wurde, der Mieter eine Buchungsbestätigung nebst Rechnung erhalten hat und die darin vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
Die in der Buchungsbestätigung benannte Apartment-Wohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer zur Verfügung gestellt und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
In dem vereinbarten Mietpreis sind die allgemeinen Verbrauchskosten / Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser), die bei gewöhnlicher Nutzung des Mietobjektes durch den Mieter anfallen, enthalten. Nicht enthalten sind überdurchschnittliche Verbräuche.
Die Kosten der Endreinigung sind fester Bestandteil der Buchung und damit durch den Mieter zu tragen.
Nach Bestätigung der Buchungsanfrage ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig und innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Der Restbetrag (80 %) ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu überweisen.
Kontoinhaber: Antje und Bastian Hoffmann
Bank: Deutsche Kreditbank AG (DKB)
IBAN: DE43 1203 0000 1073 6499 70
BIC: BYLADEM1001
Verwendungszweck: Mietzeitraum und Name des Apartments
Die Vermietung erfolgt gewöhnlich ohne Kaution. Haben die Vertragsparteien abweichend eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter diese zusammen mit der Restzahlung. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet.
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das Inventar zu prüfen und etwaige Mängel spätestens am Folgetag mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu behandeln und haftet für schuldhafte Schäden durch ihn oder seine Begleitpersonen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment in besenreinem Zustand zu übergeben und benutztes Geschirr gesäubert zu hinterlassen. Der Geschirrspüler ist vor Abreise auszuräumen. Der Schlüssel ist auf dem Esstisch zu hinterlassen.
Im gesamten Apartment besteht striktes Rauchverbot.
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Störende Geräusche und lautes Türwerfen sind zu vermeiden.
Ruhezeiten: 22:00–8:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Tiere dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Der Mieter haftet für alle durch Tierhaltung entstehenden Schäden.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag sind folgende Pauschalen fällig:
- Ab 21 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- Ab 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Beim vorzeitigen Beenden des Mietverhältnisses entsteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis ohne Frist kündigen, wenn der Mieter vereinbarte Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich vertragswidrig verhält.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Der Vermieter haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung).
Es findet deutsches Recht Anwendung. Zuständig ist das Amtsgericht am allgemeinen Gerichtsstand des Vermieters.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Vertragsbestandteile davon unberührt.
Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung des WLAN-Zugangs. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Das WLAN wird ohne Gewähr für Verfügbarkeit, Virenschutz oder Verschlüsselung angeboten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist verpflichtet, geltendes Recht einzuhalten und haftet für Rechtsverstöße bei der WLAN-Nutzung.
Insbesondere ist die Nutzung für illegale Downloads, Spam, jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte untersagt.